Beratung

Ein offenes Ohr – die KSZ-Beratung unterstützt gewaltbetroffene Kinder, Jugendliche, sowie deren Umfeld und ist auch für Fach- und Drittpersonen da. 

Erleben Kinder und Jugendliche körperliche, sexuelle, psychische Gewalt oder Vernachläs­sigung sind sie auf Unterstützung angewie­sen, damit Gewalt aufhört. Auch Mitbetrof­fenheit von Partnerschaftsgewalt ist für Kinder eine sehr belastende Form von psychischer Gewalt. Oft leiden diese Kinder zusätzlich an körperlicher Gewalt durch die Eltern oder Geschwister.

Leider trauen sich viele Betrof­fene nicht, sich an die Eltern oder Bezugs­personen zu wenden. Viel zu oft wird Kindern und Jugendlichen, welche Gewalterlebnisse andeuten, nicht geglaubt. Hier bietet das KSZ schnelle und unbürokratische Unterstützung. Die Mitarbeitenden nehmen sich Zeit, auf die Anliegen der Betroffenen einzugehen und diese zu prüfen.

Über den Kinder­- und Jugendnotruf erhalten Hilfesuchende 24 Stunden am Tag Unterstüt­zung. Persönlich oder telefonisch – anonym, vertraulich und kostenlos.

Fachpersonen steht auch das Angebot der regionalen Fallberatung Kindesschutz offen und können an diese triagiert werden.

Hilfe beginnt mit Reden

Eltern, Erziehungsberechtige, Bezugs­-, Fach­- und Drittpersonen, die mit einer Vermutung, einem Verdacht oder der Gewissheit einer Gefährdung des Kindeswohls konfrontiert sind, können sich selbstverständlich ebenfalls an die Beratung wenden. Die Eltern­Hotline «Tatkräftig» unterstützt Eltern von jüngeren Kindern, wenn sie mit Erziehungsaufgaben kurzfristig stark gefordert sind. Die Beratung bietet:

  • Persönliche Beratung und Aufzeigen von Handlungs­ und Interventionsmöglichkeiten Unterstützen von Veränderungsprozessen im Zusammenhang mit der erlebten Gewalt Krisenintervention und Soforthilfe Finanzielle Leistungen und Beratung gemäss Opferhilfegesetz
  • Vermittlung von Fachpersonen und Fachstellen
  • Unterstützung auch bei vagen Vermutungssituationen
  • Einschätzung der Gefährdung und des Unterstützungsbedarfs
  • Koordination von Unterstützungsprozessen Beratung betreffend Meldung an die KESB oder Anzeige bei den Strafverfolgungsbe­hörden
  • Begleitung im Strafverfahren

 

Das Kinderschutzzentrum bietet Leistungen im Kanton St.Gallen vollumfänglich und für die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden in der Opferhilfe kostenlos an. Für Anfragen aus anderen Kantonen gelten folgende Ansätze:

Preisliste

 

Ein Anruf genügt, um Hilfe zu bekommen.

Kinderschutzzentrum
Beratungen
Falkensteinstrasse 84
9006 St.Gallen
info.ksz@kispisg.ch
T +41 (0)71 243 78 02

FÜR ELTERN VON KLEINEN KINDERN 0–6 Jahre
Tatkräftig – die Elternhotline
T +41 (0)71 243 78 78 

FÜR KINDER UND JUGENDLICHE
Kinder­ und Jugendnotruf
T 0800 43 77 77

Fallberatung Kindesschutz

T +41 (0)71 243 78 02

Homepage

fallberatung-ks@kispisg.ch

Die Mutter hat mir gegenüber geäussert, dass sie sehr froh und erleichtert sei, endlich mit jemandem darüber geredet zu haben.

Kurt, Gruppenleiter Wohnheim