Grundsätze bei Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Grundsätzliches
Auf Ihre Haltung kommt es an!
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Nehmen Sie jeden Hinweis auf mögliche Gewalt ernst.
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Körperliche und psychische Gewalt, sexuelle Übergriffe und Vernachlässigung unterscheiden sich in der Dynamik des Geschehens und in ihren Ursachen. Berücksichtigen Sie dies bei Interventionen.
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Es gibt keine Patentrezepte, jede Situation ist für sich einzigartig.
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Vermeiden Sie übereiltes Handeln.
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Ein möglichst sorgfältiges Einschätzen der (Gesamt-)Situation und eine überlegte Interventionsplanung bilden die Grund- lage für adäquate Unterstützung der Betroffenen.
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Eltern haben grossen Einfluss auf ihre Kinder. Die Stärkung elterlicher Kompetenzen hat daher zentrale Bedeutung.
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Kindesschutz ist eine multidisziplinäre Aufgabe. Wirksamer Kindesschutz bedingt gegenseitige Wertschätzung und Kooperationsbereitschaft aller Helfenden.
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Gehen Sie achtsam mit Ihren eigenen Grenzen um.
Zentrales
Kinder und Jugendliche im Blick behalten!
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Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrer Entwicklung und Fähigkeiten in die Überlegungen und Entscheidungen einzubeziehen. Wichtig ist, sie über das Vorgehen zu informieren und ihre Rechte verbindlich zu beachten.
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Seien Sie im direkten Kontakt mit den betroffenen Kindern/Jugendlichen, interessiert, respektvoll und offen.
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Unnötige Beziehungsabbrüche von gefährdeten Kindern und Jugendlichen zu ihren Bezugspersonen sind zu vermeiden.
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Stellen Sie das Wohl und den langfristigen Schutz der Kinder/Jugendlichen in das Zentrum aller Überlegungen und Handlungen.
Instrument Gefährdungseinschätzung
Die Einschätzungshilfe ist eine Reflexions-, Entscheidungs- und Dokumentationshilfe für Fachpersonen im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen, Eltern, Erziehungsberechtigten und Bezugspersonen. Sie unterstützt Sie dabei, ihre eigene Wahrnehmung zu überprüfen, mögliche Hilfestellungen, die der Förderung und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen, zu identifizieren, sowie das weitere Vorgehen zu klären.
Das Instrument steht einerseits zum digital Ausfüllen zur Verfügung. Sie können es jedoch auch ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
Hinschauen – Einschätzen – Begleiten heb.sg.ch
Spezifisches
Richtig handeln!
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Dokumentieren Sie alle wichtigen Hinweise und die Aussagen des Kindes bzw. des/der Jugendlichen möglichst wortgetreu und mit Datum. Unterscheiden Sie zwischen Fakten und Vermutungen. Halten Sie fest, aus welchem Anlass das Kind oder der/die Jugendliche etwas erwähnt hat und wie Sie reagiert bzw. gefragt haben.
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Bleiben Sie nicht alleine, sondern arbeiten Sie – auch bei vagen Vermutungen – möglichst früh mit Fachpersonen und spezialisierten Fachstellen für Kindesschutz zusammen.
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Es gibt Situationen, die sofortiges Handeln erforden, z. B. akute Bedrohung, Gefährdung, Sicherstellung von Verletzungsspuren oder bei übertragbaren Krankheiten. Veranlassen Sie entsprechende Sofort- massnahmen, z.B. Gefährdungsmeldung, polizeiliche Intervention, Notplatzierung, medizinische oder psychiatrische Behandlung.
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Ein Gespräch mit der – vermutlich – gewaltausübenden Person ist in Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Fachstelle sorgfältig vorzubereiten. Dies gilt auch für den Einbezug eines nicht gewaltausübenden Elternteils, insbesondere bei innerfamiliärer Gewalt.
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Berücksichtigen Sie interne Leitlinien sowie Dienstwege und informieren Sie Ihre vorgesetzte Stelle über die aktuelle Situation und geplante Vorgehensweise.
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Von allen Beteiligten ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Informationen erforderlich. Allenfalls ist festzulegen, wer für die Informationsvermittlung zuständig ist und entscheidet wer, wie, wann, wen informiert.
Flyer GrunDsätze bei Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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